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Kaufvertrag für einen gebrauchten Pkw (privat) – Vorlage

Füllen Sie die Felder aus – der Vertrag wird in der Vorschau ergänzt. Sie können auch eine leere Vorlage herunterladen und von Hand ausfüllen.

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Kaufvertrag für einen gebrauchten Pkw (privat) – was Sie wissen sollten

Beim privaten Autoverkauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Er hält fest, welches Fahrzeug zu welchem Preis und in welchem Zustand verkauft wurde, und schützt beide Seiten bei späterem Streit.

Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf

Privatpersonen dürfen die Sachmängelhaftung ausschließen („gekauft wie gesehen“). Der Ausschluss hilft aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit zugesichert hat (§ 444 BGB). Deshalb sollten bekannte Mängel und Unfallschäden ehrlich in den Vertrag geschrieben werden. Händler können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen.

Abmeldung, Ummeldung und Versicherung

  • Verkaufsanzeige: Der Verkäufer sollte der Zulassungsbehörde und seiner Versicherung den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers melden. Bis zur Ummeldung kann er sonst für Kfz-Steuer und Bußgelder in Anspruch genommen werden.
  • Ummeldung: Der Käufer meldet das Auto mit beiden Zulassungsbescheinigungen, Ausweis, eVB-Nummer der Versicherung und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer um.
  • Abgemeldetes Fahrzeug: Wird das Auto vor dem Verkauf außer Betrieb gesetzt, braucht der Käufer für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen.

Sicher bezahlen

Bei Barzahlung größerer Beträge lohnt sich ein Treffen in der Bank, damit die Scheine geprüft werden können. Bei Überweisung sollten Fahrzeug und Papiere erst nach Gutschrift übergeben werden.

Häufige Fragen

Muss ein Kaufvertrag für ein Auto schriftlich sein?

Nein, ein Kaufvertrag ist auch mündlich gültig. Schriftlich lässt sich aber beweisen, was vereinbart wurde – besonders der Gewährleistungsausschluss und bekannte Mängel.

Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?

Ja. Er gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zugesichert haben.

Wer meldet das Auto um?

Der Käufer. Der Verkäufer sollte den Verkauf aber sofort der Zulassungsstelle und der Versicherung melden.

Muss ich die Ausweisnummer eintragen?

Nein, sie ist freiwillig. Name und Anschrift reichen; viele lassen sich den Ausweis aber zeigen.

Die Vorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie entspricht dem Rechtsstand vom Oktober 2026. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und lassen Sie sich in besonderen Fällen anwaltlich beraten.

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