Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer – Vorlage
Die Kündigung muss auf Papier eigenhändig unterschrieben werden (§ 623 BGB) – eine E-Mail reicht nicht. Füllen Sie die Felder aus, drucken Sie das PDF und unterschreiben Sie.
Die eingegebenen Daten bleiben in deinem Browser. Wir speichern sie nicht und senden sie an keinen Server.
Wie geht es weiter?
Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer – was Sie wissen sollten
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben ist (§ 623 BGB). E-Mail, Fax, WhatsApp oder eine eingescannte Unterschrift genügen nicht. Drucken Sie die Kündigung aus, unterschreiben Sie sie und übergeben Sie das Original.
Welche Kündigungsfrist gilt?
- Gesetzliche Frist: Arbeitnehmer können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB). Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber – außer der Vertrag sieht sie auch für Sie vor.
- Probezeit: zwei Wochen, wenn eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart ist.
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können andere Fristen festlegen – schauen Sie dort zuerst nach.
- Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Mit „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn Sie sich bei der Frist verrechnet haben.
Zugang nachweisen
Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder die Zustellung durch einen Boten. Ein Einwurf-Einschreiben belegt nur den Einwurf, nicht den Inhalt.
Nach der Kündigung
Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und auf Ihren Resturlaub. Wenn Sie noch keine neue Stelle haben, melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses – bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen – bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.
Häufige Fragen
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail ist unwirksam.
Muss ich einen Kündigungsgrund nennen?
Nein. Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer braucht keine Begründung.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Ohne abweichende Regelung vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Prüfen Sie Ihren Arbeits- und Tarifvertrag.
Kann ich früher gehen?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, etwa durch einen Aufhebungsvertrag.
Die Vorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie entspricht dem Rechtsstand vom Oktober 2026. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und lassen Sie sich in besonderen Fällen anwaltlich beraten.