Mahnung (Zahlungsaufforderung) – Vorlage
Mit der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug (§ 286 BGB). Setzen Sie eine klare Frist und heben Sie einen Nachweis über den Versand auf.
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Wie geht es weiter?
Mahnung (Zahlungsaufforderung) – was Sie wissen sollten
Eine Mahnung fordert den Schuldner auf, eine fällige Rechnung zu bezahlen. Rechtlich wichtig ist sie, weil der Schuldner mit Zugang der Mahnung in Verzug gerät (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab dann schuldet er Verzugszinsen und muss Ihnen den Verzugsschaden ersetzen, etwa Anwalts- oder Inkassokosten.
Wann ist eine Mahnung nötig?
- Nicht nötig ist sie, wenn für die Zahlung ein Kalenderdatum vereinbart war („zahlbar bis 15. Oktober“) – dann tritt Verzug automatisch ein.
- Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug; bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hingewiesen hat (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Eine bestimmte Anzahl von Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor – eine einzige reicht.
Verzugszinsen
- Ist ein Verbraucher beteiligt: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr.
- Zwischen Unternehmen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und zusätzlich eine Pauschale von 40 €.
Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.
Wenn trotzdem nicht gezahlt wird
Sie können online beim zuständigen Mahngericht einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Widerspricht der Schuldner nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid, mit dem Sie pfänden lassen können. Achten Sie auf die Verjährung: Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist – eine Mahnung hemmt sie nicht, ein Mahnbescheid schon.
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Eine reicht. Das Gesetz schreibt keine drei Mahnstufen vor – sie sind nur eine verbreitete Gepflogenheit.
Welche Frist ist angemessen?
Üblich sind 7 bis 14 Tage ab Zugang der Mahnung.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Für die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, nicht. Für weitere Mahnungen nur die tatsächlichen Kosten wie Porto. Zwischen Unternehmen gilt zusätzlich die 40-Euro-Pauschale.
Hemmt eine Mahnung die Verjährung?
Nein. Die Verjährung hemmt erst ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage.
Die Vorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie entspricht dem Rechtsstand vom Oktober 2026. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und lassen Sie sich in besonderen Fällen anwaltlich beraten.