Schenkungsvertrag über einen Geldbetrag – Vorlage
Die Vorlage gilt für Geld, das bereits übergeben oder überwiesen wurde. Ein Schenkungsversprechen für die Zukunft muss notariell beurkundet werden.
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Wie geht es weiter?
Schenkungsvertrag über einen Geldbetrag – was Sie wissen sollten
Eine Geldschenkung, die sofort vollzogen wird – also bar übergeben oder überwiesen –, ist auch ohne Notar wirksam. Ein schriftlicher Vertrag dokumentiert, dass es sich um eine Schenkung und nicht um ein Darlehen handelt. Das hilft gegenüber dem Finanzamt, Banken und später in der Familie.
Notar: wann nötig?
Ein Schenkungsversprechen für die Zukunft („Ich werde dir 50.000 € schenken“) muss notariell beurkundet werden (§ 518 BGB). Wird die Schenkung sofort ausgeführt, ist der Formmangel geheilt. Diese Vorlage bestätigt deshalb eine bereits erfolgte Schenkung.
Freibeträge und Anzeigepflicht
- Freibeträge der Schenkungsteuer alle zehn Jahre: Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Geschwister 20.000 €, andere Personen 20.000 €.
- Jede Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG) – auch unterhalb der Freibeträge.
Rückforderung und Erbe
Verarmt der Schenker innerhalb von zehn Jahren, kann er das Geschenk zurückfordern (§ 528 BGB) – dieses Recht kann auch das Sozialamt geltend machen. Bei grobem Undank ist ein Widerruf möglich (§ 530 BGB). Schenkungen der letzten zehn Jahre können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
Häufige Fragen
Muss eine Geldschenkung notariell beurkundet werden?
Nein, wenn das Geld sofort übergeben oder überwiesen wird. Nur ein Versprechen, künftig zu schenken, braucht einen Notar.
Wie viel dürfen Eltern ihrem Kind steuerfrei schenken?
Pro Elternteil und Kind 400.000 € innerhalb von zehn Jahren.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, innerhalb von drei Monaten – Schenker und Beschenkte/r sind anzeigepflichtig.
Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?
Ja, z. B. wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren bedürftig wird oder bei grobem Undank.
Die Vorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie entspricht dem Rechtsstand vom Oktober 2026. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und lassen Sie sich in besonderen Fällen anwaltlich beraten.