Vollmacht – Vorlage
Beschreiben Sie möglichst genau, was die bevollmächtigte Person erledigen darf. Für Banken, Grundstücke und Vorsorge gelten besondere Regeln.
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Wie geht es weiter?
Vollmacht – was Sie wissen sollten
Mit einer Vollmacht erlauben Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln – etwa bei einer Behörde einen Antrag zu stellen, ein Paket abzuholen oder einen Vertrag abzuschließen. Für die meisten Alltagsangelegenheiten genügt eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht.
Was in die Vollmacht gehört
- Name, Geburtsdatum und Anschrift von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- eine genaue Beschreibung, wofür die Vollmacht gilt
- ob Untervollmacht erlaubt ist und wie lange die Vollmacht gilt
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
Besondere Fälle
- Bank: Banken verlangen meist eigene Kontovollmachten.
- Grundstücke, Gesellschaften, Handelsregister: Hier ist häufig eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig.
- Vorsorgevollmacht: Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht – sie kann im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Die bevollmächtigte Person sollte die Vollmacht im Original und ihren eigenen Ausweis vorlegen; oft wird auch eine Kopie Ihres Ausweises verlangt.
Häufige Fragen
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Für die meisten Alltagsgeschäfte nicht. Notarielle Form ist z. B. bei Grundstücksgeschäften oder Handelsregisteranmeldungen nötig.
Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Lassen Sie sich die Originalurkunde zurückgeben.
Reicht eine Kopie der Vollmacht?
Viele Stellen verlangen das Original. Fragen Sie vorher nach.
Die Vorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie entspricht dem Rechtsstand vom Oktober 2026. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und lassen Sie sich in besonderen Fällen anwaltlich beraten.